Jürgen Habich

65 Jahre, seit 1996 ehrenamtlich in der Erwerbslosenberatung tätig. Im November 2008 bei Gründung
der neuen BAG in den Vorstand gewählt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen - Gegen
Einkommensarmut und soziale Ausgrenzung e.V. (BAG-PLESA) versteht sich als bundesweite Interessen-
vertretung für Einzelpersonen und regionale Initiativen, um die prekären Lebensbedingungen durch
Einkommensarmut sichtbar und öffentlich zu machen und auf die notwendigen Konsequenzen hinzuwirken.


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Stellungnahme zum Sanktionsmoratorium

Die BAG Prekäre Lebenslagen versteht sich als bundesweite Interessenvertretung. Ihre Aufgabe ist, durch geeignete Projekte und Öffentlichkeitsarbeit die notwendigen Konsequenzen aus den Lebensbedingungen von erwerbslosen und von Armut betroffenen Menschen sichtbar und öffentlich zu machen.

Die Gewährleistung eines soziokulturellen Existenzminimums durch soziale Leistungen dient dazu, auch in schwierigen Lebenslagen eine menschenwürdige Existenz sicherstellen. Dieser Grundsatz leitet sich aus Artikel 1 Grundgesetz und dem in unserer Verfassung verankerten Sozialstaatsprinzip ab. Durch die Verschärfung der Sanktionsregelungen im Zuge der vielfältigen „Reformen“ in der Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre wurde dieses Prinzip immer weiter ausgehöhlt.

Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende steht nicht mehr Förderung und Vermittlung in einen menschenwürdigen Arbeitplatz im Vordergrund. Arbeitslosigkeit wird verwaltet und die Arbeitslosen werden zunehmend als Kostenfaktor betrachtet. Da nicht genug Existenz sichernde Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt vorhanden ist, laufen Sanktionen ins Leere. Sie führen zwangsläufig zur Disziplinierung der Betroffenen und dienen zur Kostenreduzierung bei der Grundsicherung. Mit dem Instrument der Sanktionen schaffen die Behörden keinen einzigen Arbeitsplatz, sondern schüren die Angst und die Hilflosigkeit der Leistungsberechtigten und stehen deshalb einer Vermittlung in Arbeit eher entgegen.

Vor allem wenn die Arbeitsverwaltung mit dem Instrument der Sanktionen die Leistungen auf Null kürzt, steht dies Artikel 1 unseres Grundgesetzes und dem Sozialstaatsgebot entgegen. Jungen Erwachsenen kann nach einer unterstellten Pflichtverletzung die Regelleistung ganz gestrichen werden. Bei einer wiederholten Pflichtverletzung werden die Leistungen auf Null gesetzt. Das heißt, es werden auch keine Unterkunftskosten mehr gezahlt. Bei über 25jährigen kann eine Nullsanktion bei der dritten Pflichtverletzung verhängt werden.

Ob die Betroffenen schuldhaft gehandelt haben oder nicht: Im Sanktionsfall wird die ganze Bedarfsgemeinschaft bestraft – die Familie wird in Sippenhaftung genommen. Die Sicherung der Existenz wird nahezu unmöglich, Mietschulden laufen auf…

Viele Betroffenen fühlen sich von den Auflagen der Arbeitsverwaltung überfordert und durch eine Sanktion ungerecht behandelt. Die Möglichkeiten, sich gegen eine scheinbar übermächtige Arbeitsverwaltung zu Wehr zu setzen, sind sehr begrenzt. Die Folge ist, dass viele Arbeitslose den Glauben an eine rechtmäßig arbeitende Verwaltung und unser Staatswesen verlieren. Geld ist genug da, wenn es darum geht, die Fehler von Managern oder das marode Bankensystem stützen. Menschen, die aber ihren Arbeitsplatz verloren haben, bleibt im Fall einer Sanktionierung meist nicht einmal mehr das physische Existenzminimum zum Leben.

Die BAG Prekäre Lebenslagen unterstützt ein sofortiges Sanktionsmoratorium, um die notwendige Debatte über gesellschaftlich anerkannte Mindeststandards voranzutreiben und eigene Forderungen einzubringen.

Kontakt: Jürgen Habich - Tel.: 04321 973666 - Mobil: 0151 59998581 www.bag-shi.de

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